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Hundesteuer 2025

Für alle Hunde, die älter sind als drei Monate (Stichtag 1. April 2025), ist eine Hundesteuer für das Jahr 2025 zu entrichten.

Hundehalterinnen und Hundehalter, welche bereits letztes Jahr einen Hund hatten, erhalten automatisch Anfang April die Hundesteuerrechnung 2025. Gemäss Beschluss der Budget-Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2024 beträgt die Hundesteuer 2025 in der Gemeinde Oberbuchsiten Fr. 100.--. Die Kontrollzeichengebühr von Fr. 40.-- des Kantons Solothurn entfällt dieses Jahr.

Sollten Sie neu einen Hund haben, welcher älter als drei Monate ist, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung. Ebenso bei einem Hundehalterwechsel oder dem Versterben eines Hundes. Besten Dank.

Gemeindeverwaltung 



Datum der Neuigkeit 20. März 2025
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