Die Stimmberechtigten üben ihre Rechte in der Gemeindeversammlung aus (nebst den Wahlen und Abstimmungen an der Urne).
Die Gemeindeversammlung besteht aus den jeweils anwesenden Stimmberechtigten. Die Aufgaben der Gemeindeversammlung sind in der Gemeindeordnung der Gemeinde Oberbuchsiten im Detail beschrieben.
Die Gemeindeversammlung ist einzuberufen, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch zweimal im Jahr:
- um das Budget für das folgende Jahr zu beschliessen
- um die Rechnung des vergangenen Jahres zu beschliessen
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