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26.11.2024 11:47:19


Geburt

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle

Wenn Sie das Kind in einem Spital oder Geburtshaus zur Welt bringen/gebracht haben, wird die Geburtsmitteilung automatisch an das zuständige Zivilstandsamt weitergeleitet.

Das Zivilstandsamt überprüft den gesetzlichen Wohnsitz der Eltern bei der Einwohnerkontrolle. Die Einwohnerkontrolle bekommt die elektronische Geburtsmitteilung und meldet das Kind an.

Die Eltern werden aufgefordert, eine Krankenkasse nach KVG abzuschliessen. Die Police ist der Gemeindeverwaltung zuzustellen.

Ist das Kind ausländischer Nationalität wird die Geburtsmeldung durch die Einwohnerkontrolle an das Migrationsamt Solothurn weitergeleitet zwecks Ausstellung eines Ausländerausweises

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