Ergänzunsleistungen zur AHV/IV
Zuständiges Amt: AHV/IV-Zweigstelle Ergänzungsleistungen zur AHV/IV Wenn die Rente der AHV oder der IV nicht für die Deckung der minimalen Lebenskosten reicht, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Gerne beraten wir Sie persönlich am Schalter und händigen Ihnen die notwendigen Formulare dafür aus. Die Formulare und die Merkblätter können unter http://www.akso.ch/ heruntergeladen werden.
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