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Hunde / Anmeldung u. Hundesteuer

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle

An- und Abmeldung
Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Hundedatenbank AMICUS registriert sein. Halterwechsel und Tod des Hundes sind umgehend der Einwohnerkontrolle zu melden.

AMICUS Erstregistrierung
Wenn Sie zum ersten Mal einen Hund haben (Erstregistrierung Hundehalter), müssen Sie dies bei der Einwohnerkontrolle melden. Nach erfolgter Registrierung in AMICUS erhalten Sie eine Personen-ID. Diese ist dem Tierarzt zu melden, damit er die Erstregistrierung des Hundes vornehmen kann.

Weitere Informationen finden Sie unter: AMICUS

Hundesteuer
Der Hundehalter hat, für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 01.01. des jeweiligen Jahres geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten. Die Rechnung wird anfangs April verschickt.

Abschaffung der Hundemarken und der obligatorischen Sachkundenachweise ab 2017
Der Kanton Solothurn hat die Hundemarken per 01.01.2017 abgeschafft. Ebenfalls gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr.


Dokument Merkblatt_Hundesteuer.pdf (pdf, 134.1 kB)

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