Abmeldung
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Abmeldung Sie verlassen unsere Gemeinde ? Innerhalb von 14 Tagen seit dem Wegzug haben Sie sich am Schalter der Gemeindeverwaltung abzumelden oder Ihren Wegzug elektronisch via eUmzug zu melden. Wir benötigen dazu folgende Unterlagen, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen möchten: • Niederlassungsausweis oder Ausweis (ID oder Pass) • Ausländerausweis bei Ausländer/innen
Hier geht es zum eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so
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